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Welche Kosten entstehen beim Treppenlift Kauf neben den Anschaffungskosten?

Entscheidet man sich für einen Treppenlift, spielen neben den Treppenlift Anschaffungskosten auch die Nebenkosten eine wesentliche Rolle. Allein die Treppenlift Anschaffungskosten können mit dem Wert eines Kleinwagens verglichen werden und liegen zwischen dreitausend und zehntausend Euro, abhängig unter anderem von der Art des Liftes. Es gibt nämlich diejenigen, die lediglich Personen im Stehen transportieren und solche, die auf einer Plattform einen Rollstuhl mitnehmen können. Andere führen einen Stuhl und ermöglichen den Transport im Sitzen. Stehlifte sind günstiger als Sitzlifte.


Es kommt auch auf die Material- und Einbaukosten an. Entscheidend ist die Höhe der Treppe und wieviele Wendungen sie aufweist, in welcher Länge also die Führungsschiene angefertigt werden muss. Pro Wendung schätzt man ungefähr eintausend Euro. Auch kommt es bei den Treppenlift Anschaffungskosten auf die Art der Anbringung an, es gibt Einrohr- und Zweirohrsysteme.

Zum Service der Hersteller gehört die regelmäßige Wartung des Treppenliftes. In der Garantiezeit entstehen hierfür keine Kosten. In der Folgezeit rechnet man bei zweihundert Euro pro Jahr. Hierin enthalten sind die Anfahrtskosten.

Eine gute Alternative bieten gebrauchte Treppenlifte (http://www.treppenlift-magazin.de/treppenlift_gebraucht.html). Zwar müssen die Führungsschienen immer individuell an die Treppe angepasst werden. Für den Sitz zahlt man allerdings gut achthundert Euro weniger als bei einem Neumodell. Es lohnt sich, nach Vorführ- oder Messemodellen zu fragen.

Besonders, wenn abzusehen ist, dass der Treppenlift nur vorübergehend benötigt wird, ist das Leasen oder Mieten eines solchen zu überlegen. Die monatliche Miete beträgt ungefähr sechzig Euro.

Die Preise der Anbieter variieren, weshalb sich ein Vergleich beziehungsweise das Einholen mehrerer Kostenvoranschläge lohnt.

Man sollte prüfen, ob es Kostenbeteiligungen von anderer Seite gibt. Hat ein Unfall das Treppensteigen unmöglich gemacht, kann die Unfallversicherung einspringen. In der Regel zahlen Krankenkassen die Anschaffung eines Treppenliftes nicht. Nur wenn die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt ist, beteiligt sich die Pflegekasse mit einer Pauschale, da der Treppenlift dann als Hilfsmittel gilt, das zu einer Verbesserung im Wohnumfeld führt.

- Dirk Staudinger


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