Schutz vor rechtswidrigen Pressemitteilungen
Der Handel und die Werbung - auch in Pressemitteilungen - für verschreibungspflichtige Medikamente oder andere verbotene Substanzen wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Die Urheber missbrauchen die kostenlosen Presseportale, um Ihre Meldungen im Internet zu verbreiten.
Ab sofort wird eine Blacklist (mögliche Schlagworte die auf verbotene Substanzen hinweisen) bei TRENDKRAFT angelegt, die automatisch derartige Pressemitteilungen blockiert.
Vielen Dank an dieser Stelle für den freundlichen Hinweis von PR-Gateway.
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» veröffentlicht von Andreas Votteler am 21.11.2011
Schlagwörter:
rechtswidrige Pressemitteilungen
Blackliste
vebotene Substanzen
Social Media
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