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Rechtsanwalt Senn

Anwaltskanzlei

Angebliche Sicherheit von Kapitalanlagen genau prüfen


21. Mai 2014, 11:26
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die Stiftung Warentest weist in Ihrem Heft "test 05/2014" auf neue Geldanlagen hin, die auf den ersten Blick sicher scheinen, bei denen in Wahrheit aber erheblichen Risiken bestehen. Selbstverständlich sind diese nur beispielhaft aufgeführt, jedoch zeigen diese Anlagemodelle wie mit Sicherheit geworben wird, die in der Regel eben gerade nicht gegeben ist.

"Publity Performance Fonds Nr. 7"

Unter dem Hinweis auf die vermeintliche Sicherheit des neuen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) vertreibt die "Publity Finanzgruppe" aus Leipzig ihren geschlossenen Immobilienfonds "Publity Performance Fonds Nr. 7". Für eine Mindestanlage von EUR 10.000,00 nebst 5 % Agio können sich Anleger mit einer Laufzeit bis 2019 und einer Renditeaussicht von 8% dort beteiligen. Ziel des Fonds ist der Erwerb von günstigen Immobilien und deren anschließende gewinnbringende Vermietung oder Verkauf. Dies soll ermöglicht werden durch den Kauf von besonders günstigen Gewerbeimmobilien, die z.B. von Banken verwertet wurden.

Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass für den Anleger aufgrund des neuen KAGB "mehr Sicherheit durch mehr Transparenz und laufende Aufsicht" besteht, somit ein deutlich besserer Schutz geschaffen wurde.

Zu beachten ist allerdings, dass die Regelungen des KAGB nichts daran ändern, dass es sich bei der Beteiligung um eine sehr riskante Unternehmensbeteiligung handelt, die vor dem Ablauf nicht ordentlich gekündigt werden kann. Zudem besteht - wie bei derartigen Anlageformen üblich - ein erhebliches "Blind-Pool-Risiko", da noch nicht klar ist, in welche Immobilien konkret investiert werden soll.
Auch sollte beachtet werden, dass es aufgrund der nicht unerheblichen Kosten erforderlich ist, dass der Fonds im Jahr über 20 % Gewinne erwirtschaften muss, um das versprochene Renditeziel überhaupt zu erreichen. Ob diese sehr ambitionierte Zahl, wie geplant, durch besonders günstige Kaufpreise erzielt werden kann muss zumindest bezweifelt werden.

"Immozins 5 plus"

Der "Immozins 5 plus" oder auch "immozins5+" der "AK Anlage und Kapital Deutschland AG" aus Berlin wird als Inflations- und kapitalgeschützte Immobilien-Anleihe beworben. Die Sicherheit ergebe sich durch 100%ige Absicherung der getätigten Investitionen durch Grundbucheinträge. Bei dieser Anlage können Anleger bei einem Anlagebetrag von mindesten EUR 1.000,00 für drei Jahre mit einer Rendite von 5,2 % rechnen, bei höheren Analgebeträgen (ab EUR 10.000,00) soll es sogar noch mehr geben.

Zu beachten ist allerdings, dass es sich beim "immozins5+" nicht um eine Anleihe im eigentlichen Sinne handelt, sondern um ein Nachrangdarlehen, welches im Falle einer Insolvenz zumeist zu einem Totalverlust führt, da alle anderen Forderungen vorrangig bedient werden müssen. Zudem gilt die angebliche Absicherung über das Grundbuch nicht für die einzelnen Anleger sondern für die Anlagegesellschaft.

"ECI Rohstoff-Police"

Die "Quantum Leben" aus Liechtenstein und die "Energy Capital Invest Life AG" aus Stuttgart bieten eine Rentenversicherungspolice in Form einer Rohstoffpolice an.

Investitionen in Rohstoff- und Infrastrukturprojekte sollen pro Jahr eine Rendite von 5,5 % ermöglichen. Neben der steuerlichen Begünstigung werben die Herausgeber mit den Vorteilen einer Versicherung und verschleiern damit, dass das volle Risiko der Anlage bei den Anlegern liegt. Auch hier ist ein Totalverlust selbstredend nicht ausgeschlossen, weshalb auch diese Anlage nicht zur alleinigen Altersvorsorge geeignet ist.

Die Erkundung von Rohstoffvorkommen ist an sich bereits sehr risikoreich, laut eigenen Angaben wird bei dem Vertrieb der Anlage auch auf die bestehenden Risiken hingewiesen.

Bleibt für die Anleger zu hoffen, dass dies tatsächlich so ist. Die Praxis zeigt leider, dass die Anleger sehr häufig nicht über die tatsächlichen Risiken aufgeklärt werden, sondern nur die Vorzüge der Anlagen herausgestellt werden.

Die bestehenden Risiken sollten aber unbedingt vor der Anlageentscheidung ausreichend berücksichtigt werden. Als alleinige Anlage für die spätere Altersvorsorge sind die genannten Beteiligungen daher nicht geeignet.

Anleger die sich bereits an einer der Anlagen beteiligt haben oder mit dem Gedanken spielen eine Beteiligung abzuschließen sollten sich schnellstmöglich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen.

Für eine kostengünstige Erstprüfung stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Torsten Senn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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