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Garbe Logimac AG – Anleger sollen einer völlig intransparenten Sanierungs-vereinbarung zustimmen! CLLB Rechtsanwälte beraten Anleger


09. März 2011, 09:00
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Nachdem Anleger bereits im Jahr 2009 die Information der Garbe Logimac AG verdauen mussten, dass die Ausschüttungen auf die Hälfte reduziert werden, folgte nunmehr eine weitere negative Überraschung.

Die Garbe Logimac AG teilte ihren Anlegern mit Rundschreiben vom 25.02.2011 mit, dass das von der Gesellschaft der Garbe Holding AG & Co. KG ausgereichte – ungesicherte! – Darlehen in Höhe von € 25. Mio. (Darlehensvaluta nebst zwischenzeitlich aufgelaufener Zinsen lt. Garbe Logimac AG) wohl ganz oder weitgehend uneinbringlich ist. Daher sollen die Anleger nunmehr ihre Zustimmung zum Abschluss einer Sanierungsvereinbarung dahingehend erteilen, dass die Garbe Logimac AG gegenüber der Garbe Holding AG & Co. KG auf 85,8 % der ungesicherten Darlehensforderung verzichtet.

Um es vorweg zu nehmen: die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät ihren Mandanten dazu, dieser Sanierungsvereinbarung in der bislang vorliegenden Form die Zustimmung zu verweigern und nicht untätig zu bleiben. Anleger sollten aktiv mit „Nein“ stimmen.

An der Garbe Logimac AG konnten sich Anleger als atypisch stille Gesellschafter beteiligen. Der atypisch stille Gesellschafter haftet mit seiner Einlage, es besteht daher bei dieser Anlageform das Risiko, das eingesetzte Kapital vollständig zu verlieren. „Über dieses Risiko als auch über den Umstand, dass im Falle der Insolvenz, der Liquidation oder u.U. auch im Falle einer planmäßigen Beendigung der Beteiligung an der Garbe Logimac AG die Anlegern zugeflossenen Ausschüttungen wieder an die Gesellschaft zurückgezahlt werden müssen, wurden mehrere der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger nicht oder nicht hinreichend informiert“ so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

„Unabhängig von etwaigen sich hieraus ergebenden Ansprüchen auf Rückabwicklung der Beteiligung prüft die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte derzeit, in wie weit gegen die Garbe Logimac AG bzw. die übrigen Verantwortlichen auch hinsichtlich der ungesicherten(!) Auskehrung des Darlehens im Jahr 2008 an die Garbe Holding AG Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Handlungsweise der Verantwortlichen erscheint vor allem vor dem Hintergrund als problematisch, da die Gewährung des unbesicherten Darlehens an die Garbe Holdig AG – und der entsprechenden Beschluss durch die Gesellschafter – im Jahr 2008 erfolgt, obwohl in dem Geschäftsbericht vom 06.08.2009 der Garbe Logimac AG bereits aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Grabe Logimac AG die Halbierung der Ausschüttungen angekündigt wurde“ erklärt Rechtsanwalt Stefan Hösler. Die wirtschaftlichen Entwicklungen, die zu einer Reduzierung der Ausschüttungen geführt haben, dürfen wohl bereits im Jahr 2008 bekannt gewesen sein.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde bereits von einer Reihe von Anlegern der Garbe Logimac AG mit der Durchsetzung von, nach Aussage der einzelnen Anleger, diesen zustehenden Schadenersatzansprüchen beauftragt. „Ziel ist in diesen Fällen, die komplette Rückabwicklung der Beteiligungen. Dies würde bedeuten, dass den Anlegern die eingezahlten Beträge vollständig erstattet würden und/oder keine weiteren Zahlungen mehr an die Garbe Logimac AG zu leisten wären.“ so Rechtsanwalt Hösler weiter.

Anleger, die sich an der Garbe Logimac AG beteiligt haben und sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei kontaktieren, um eventuelle Ansprüche einer rechtlichen Prüfung unterziehen zu lassen.

Pressekontakt:
Rechtsanwälte Dr. Henning Leitz und Stefan Hösler, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstrasse 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: @email; Web: www.cllb.de

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