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Vorzeitig gekündigte Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen
Berlin / München, 29.07.201: Zahlreichen Anlegern, die eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung vorzeitig gekündigt hatten, wurden zu niedrige Rückkaufswerte erstattet. Betroffen sind zahlreiche namhafte Versicherungsgesellschaften und sowohl fondsgebundene als auch nicht fondsgebundene Verträge.
In mehreren Urteilen hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Klauseln über die Berechnung der beitragsfreien Versicherungszeit und die Klauseln über die Berechnung des Rückkaufswerts nicht transparent seien und den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Die Folge: diese Klauseln sind unwirksam und die Versicherungsnehmer können nachträglich die Auszahlung höherer Rückkaufswerte verlangen. Im Einzelfall können diese Ansprüche mehrere Tausend Euro ausmachen.
Nunmehr hat sich der Bundsgerichtshof mit der Frage der Verjährung dieser Ansprüche befasst. Experten gingen zunächst davon aus, dass die Verjährung erst mit Kenntnis der Verbraucher von den zu niedrigen Rückkaufswerten an zu laufen beginne. Dieser verbraucherfreundlichen Rechtsansicht erteilte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14.07.2010 eine deutliche Absage. Es sei nicht auf die Kenntnis des Verbrauchers von den entsprechenden vorangegangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt der Kündigung der Versicherungsverträge. Für betroffene Versicherungsnehmer ergibt sich nach dieser Entscheidung unmittelbar Handlungsbedarf.
Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs folgt, dass Versicherungsnehmer, die ihre Verträge 2004 oder früher gekündigt haben, keine Aussicht mehr haben, erfolgreich Nachforderungen geltend zu machen. Wer zwischen 2005 und 2007 einen Kapital bildenden Versicherungsvertrag bzw. eine private Rentenversicherung gekündigt hat, muss vor Ablauf dieses Jahres verjährungshemmende Schritte einleiten, z. B. durch Einreichung einer Klage.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich empfiehlt insoweit, zeitnah anwaltlichen Rechtsrat einzuholen, um so rechtzeitig prüfen zu lassen, ob im individuellen Fall erfolgreich Ansprüche durchgesetzt werden können.
RA Hendrik Bombosch
CLLB Rechtsanwälte
Dircksenstraße 47
10178 Berlin
Fon: 030 – 288 789 60
Fax: 030 – 288 789 620
Mail: bombosch@cllb.de
web: www.cllb.de
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
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