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<title>online-PR TRENDKRAFT</title>
<link>http://www.trendkraft.de/</link>
<description> Finanzen, Versicherung</description>
<language>de-de</language>
<pubDate>Fri, 25 May 2012 22:33:49 +0200</pubDate>
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<title>HL 177 Maritime Werte 3: Zahlungsunfähigkeit der Schiffe MS Papenburg und MS Lauenburg droht</title>
<link>http://www.trendkraft.de/finanzen-versicherung/hl-177-maritime-werte-3-zahlungsunfahigkeit-der-schiffe-ms-papenburg-und-ms-lauenburg-droht/</link>
<description>(www.trendkraft.de) <![CDATA[ Die im Jahr 2009 angesichts der massiven Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten beschlossene und umgesetzte Sanierung der beiden erst Mitte 2007 auf den Markt gebrachten Fondsschiffe MS Papenburg und MS Lauenburg ist anscheinend gescheitert. Wie die Hannover Leasing Mitte Mai 2012 in einem Anlegerrundschreiben mitteilte, wird die MS Lauenburg bereits Anfang des dritten Quartals 2012 abermals in eine kritische Liquiditätslage geraten. Die Zahlungsfähigkeit der MS Papenburg soll noch bis Mitte des zweiten Halbjahres 2012 gegeben sein. Gleichzeitig sind die in den Schiffshypothekendarlehen vereinbarten loan-to-value Klauseln verletzt. Für beide Schiffe besteht ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf, den nun wohl abermals die Anleger aufbringen sollen. Ein entsprechendes Konzept wurde angekündigt. Ohne zusätzliches Eigenkapital droht auch den Schiffen des Hannover Leasing Fonds 177 Maritime Werte 3 die Insolvenz, den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes.

<b>Fondsinsolvenz - was können Anleger tun?</b>

Anleger des Fonds Maritime Werte 3 können entweder weiteres Eigenkapital nachschießen, in der Hoffnung auf eine positive aber realistischer Weise ungewisse Entwicklung, die Insolvenz der Schiffe abwarten und ihr Geld verloren geben, oder versuchen, im Wege des Schadenersatzes ihr Geld zurückzuholen. Die Chancen hierfür stehen gut.

<b>Schadenersatz - eine realistische Perspektive</b>

Bei der Prüfung der Unterlagen zahlreicher Anleger des Fonds, die von Sparkassen oder der damaligen SEB Bank (heute Santander) beraten wurden, haben wir unter anderem verschiedene typische Fehler bei der Beratung im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen festgestellt:

- Bankberater klärten nicht über kickbacks auf: Die Berater der Sparkassen und der SEB Bank haben die Vertriebsvergütung sowie den Ausgabeaufschlag als Rückvergütung erhalten. Über diese Kickbacks muss eine beratende Bank oder Sparkasse aufklären, anderenfalls ist sie zum Schadenersatz verpflichtet. Unsere Mandanten wurden darüber, das die entsprechenden Zahlungen an die beratenden Sparkassen bzw. die SEB Bank (zurück-) fließen, nicht informiert. Eine Sparkasse hat nunmehr, nachdem wir sie für einen Mandanten verklagt waren, die Höhe dieser kickback-Zahlungen offengelegt.

- Schiffsbeteiligungen als Altersvorsorge nicht geeignet: Bei der Anlage in dem Schiffsfonds handelt es sich um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung, bei der aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Dennoch wurde die Beteiligung durch viele Sparkassen und die SEB Bank als Altersvorsorge oder zur Anlage im Alter empfohlen. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht geeignet. Die Bankberater hätten den Fonds daher gar nicht empfehlen dürfen.

- Kein Hinweis auf fehlenden Zweitmarkt: Vielen Anlegern, mit denen wir gesprochen haben, wurde zugesichert, der Fondsanteil sei am Zweitmarkt gut zu verkaufen. Dies steht in krassem Widerspruch zur Realität. Einen funktionierenden Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds gibt es nicht. Ein Verkauf derartiger Fondsanteile ist gar nicht und wenn, dann nur unter erheblichen finanziellen Abstrichen möglich. Auf diesen Umstand muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich hingewiesen werden.

- Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für unsere Mandanten kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds, die zur Insolvenz der Gesellschaft führen kann, völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise massiv eingebrochen sind, so dass die Schiffe nicht einmal mehr kostendeckend betrieben werden und insbesondere die fälligen Zahlungen an die den Bau der Schiffe finanzierenden Banken nicht mehr leisten konnten. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko wurden unsere Mandanten in der Beratung nicht hingewiesen.

- Kein Hinweis auf planmäßiges Wiederaufleben der Einlageverpflichtung: Der Fonds hat geplant, dass die als Kommanditisten beteiligten Anleger von Anfang an Ausschüttungen erhalten. Sollten solche Ausschüttungen wegen fehlender Gewinne trotzdem gezahlt werden, besteht im Fall der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften die Gefahr, dass diese Ausschüttungen - zumindest zum Teil - wieder zurückgezahlt werden müssen. Hierüber hätten die Berater der Sparkassen oder der SEB Bank aufklären müssen, was in den uns bekannten Fällen nicht geschehen ist.

- Kein Hinweis auf lange Bindung des Kapitals: Die Fondsbeteiligung kann erstmals zum 31. Dezember 2025 gekündigt werden. Über diese lange Bindung wurden unsere Mandanten von ihren Beratern nicht informiert.

Diese einzelnen Punkte, in denen falsch beraten wurde, begründen einzeln und zusammengenommen Schadenersatzansprüche für Anleger, die verlangen können, so gestellt zu werden, wie sie bei ordnungsgemäßer Beratung stünden. Wir haben bereits Klagen gegen verschiedene Sparkassen auf Schadenersatz eingereicht.

Möchten Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - wir helfen gerne.

<b><i>Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner</i></b>
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/schadenersatz-fuer-anleger-hannover-leasing-fonds-177-maritime-werte-3.html ]]></description>
<pubDate>Wed, 23 May 2012 22:24:32 +0200</pubDate>
<guid>http://www.trendkraft.de/finanzen-versicherung/hl-177-maritime-werte-3-zahlungsunfahigkeit-der-schiffe-ms-papenburg-und-ms-lauenburg-droht/</guid>
</item>
<item>
<title>Geschlossene Fonds als Altersvorsorge - die große Lüge der Anlageberater</title>
<link>http://www.trendkraft.de/finanzen-versicherung/geschlossene-fonds-als-altersvorsorge-die-grose-luge-der-anlageberater/</link>
<description>(www.trendkraft.de) <![CDATA[ Sie suchten eine sichere Anlage zum Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge oder eine Möglichkeit, ihr Geld sicher im Alter anzulegen. Was ihnen stattdessen von ihren Beratern bei Banken und Sparkassen empfohlen wurde, waren Schiffs- und Immobilienfonds sowie sonstige hochriskante unternehmerische Beteiligungen, die nicht selten zum Totalverlust der Ersparnisse und zur Armut im Alter führen. Die Gewinner waren die  Kreditinstitute, die für die Vermittlung der Fondsanteile Provisionen von bis zu 15% erhalten haben.

Dabei ist die Rechtslage insoweit eindeutig. Der Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, der sich auf die Vertretung geschädigter Bankkunden spezialisiert hat: "Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass einem Kunde, der eine sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage sucht, keine Anlage in geschlossene Fonds empfohlen werden darf." Eine solche Empfehlung verletzte die Pflicht zur anlegergerechten, auf die persönlichen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden zugeschnittene Beratung. Soll gemäß dem Anlageziel des Kunden eine sichere Geldanlage getätigt werden, ist die Empfehlung einer unternehmerischen Beteiligung wegen des damit regelmäßig verbundenen Verlustrisikos schon für sich genommen fehlerhaft. (BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - III ZR 159/07; BGH Urteil vom 19. November 2009 - III ZR 169/08; BGH Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09). Bei einem geschlossenen Fonds handelt es sich um eine solche unternehmerische Beteiligung, die das Risiko birgt, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, aber auch vollständig verloren gehen kann. Anlegeranwalt Nittel: "Eine solche Fondsanlage darf durch den Berater nicht als zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage eingeordnet werden. Der Berater darf solche Anlagen einem Kunden gar nicht anbieten, sondern muss im Gegenteil davon abraten."

Dass dies von Banken und Sparkassen so nicht beherzigt wurde, sieht Fachanwalt Nittel anhand seiner Mandantenstruktur, denn rund 50% seiner Mandanten hatten das aktive Berufsleben bereits hinter sich oder standen vor dem Eintritt in den Ruhestand, als ihnen zur Investition in geschlossene Fonds geraten wurde. Bei einem aktuell in Schieflage geratenen Fonds, dem 2008 von der Commerzbank vertriebenen CFB Fonds 167 - Containerriesen der Zukunft 1 sind beispielsweise mehr als 45% der Anleger vor dem Jahr 1949 geboren, waren oder wurden im Jahr der Beratung also 60 Jahre alt. 

Angesichts der eindeutigen Aussage des Bundesgerichtshofs sieht Rechtsanwalt Nittel gerade für ältere Anlegerinnen und Anleger, denen von Banken und Sparkassen Beteiligungen an geschlossenen Fonds verkauft wurden, gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

<b><i>Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner</i></b>
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dr. Katja Lembach, Rechtsanwältin
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/geschlossene-fonds-als-altersvorsorge-die-grosse-luege-der-anlageberater.html ]]></description>
<pubDate>Wed, 23 May 2012 22:22:51 +0200</pubDate>
<guid>http://www.trendkraft.de/finanzen-versicherung/geschlossene-fonds-als-altersvorsorge-die-grose-luge-der-anlageberater/</guid>
</item>
<item>
<title>Atlantic Flottenfonds - Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch</title>
<link>http://www.trendkraft.de/finanzen-versicherung/atlantic-flottenfonds-fachanwalte-setzen-anlegeranspruche-durch/</link>
<description>(www.trendkraft.de) <![CDATA[ Der im Jahr 2008 emittierte Atlantic Flottenfonds, in den Anleger rund 33 Mio. € investiert haben, ist am Ende. Für die vier Fondsschiffe wurde Insolvenzantrag gestellt. Aufgrund rückläufiger Charterraten und fehlender Fortführungsperspektive war ein wirtschaftliches Betreiben der vier baugleichen Chemikalien-/Produktentanker nicht mehr möglich. Für die Anleger des Schiffsfonds, der von dem zur Rickmers-Gruppe gehörenden Emissionshaus Atlantic konzipiert wurde, ist damit der Totalverlust ihres investierten Kapitals eingetreten.

<b>Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen</b>

Für zahlreiche Mandanten, die am Atlantic Flottenfonds beteiligt sind, haben wir sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

- Nur 63,7% der Anlegergelder wurden für investive Zwecke verwandt, der Rest wurde für Weichkosten, Provisionen und Zinsen aufgewandt.

- Vertriebskosten sind im Prospekt unzutreffend dargestellt: Die Kosten der Platzierung belaufen sich insgesamt auf 5.954.000 € oder 18,2% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals. Darauf hätten sowohl Banken und Sparkassen, als auch nicht bankgebundene Anlageberater im Rahmen der Beratung ausdrücklich hinweisen müssen.

- Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Atlantic Flottenfonds aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US $ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko

- Schiffsfondsbeteiligung wegen hoher Risiken nicht als Altersvorsorge geeignet.

- Lange Kapitalbindung, kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen

Anleger des Atlantic Flottenfonds haben infolgedessen grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Atlantic Flottenfonds? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatz durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Anleger zu ihrem Recht kommen.

<b><i>Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner</i></b>
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/atlantic-flottenfonds-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html ]]></description>
<pubDate>Wed, 23 May 2012 22:21:45 +0200</pubDate>
<guid>http://www.trendkraft.de/finanzen-versicherung/atlantic-flottenfonds-fachanwalte-setzen-anlegeranspruche-durch/</guid>
</item>
<item>
<title>Nach Immobilienverkauf hohe Verluste für Anleger: HCI Österreich III</title>
<link>http://www.trendkraft.de/finanzen-versicherung/nach-immobilienverkauf-hohe-verluste-fur-anleger-hci-osterreich-iii/</link>
<description>(www.trendkraft.de) <![CDATA[ <b>Fachanwälte unterstützen Anleger bei der Durchsetzung von Schadenersatz</b>

Der im Jahr 2002 vom Emissionshaus HCI aufgelegte Hanseatische Immobilienfonds Österreich III GmbH &amp;amp; Co. KG wird für die Anleger zum Fiasko. Durch einen vom Fondsmanagement betriebenen Verkauf der Immobilien soll jetzt wenigstens die Rückführung der Darlehen ermöglicht werden. Anderenfalls drohe wegen der sich anbahnenden weiteren Leerstände die Insolvenz des Fonds und die Rückforderung der in den letzten mehr als 9 Jahren erhaltenen Ausschüttungen von gerade einmal 30% des investierten Kapitals. Für die Anleger bedeutet dies einen Verlust von knapp 70%.

<b>Hohe Risiken haben sich verwirklicht</b>

Geschlossene Immobilienfonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Dieses Risiko hängt in seinem Ausmaß unter anderem von der Eigenkapital-/Fremdkapitalquote, der Entwicklung der Immobilienpreise und Mieteinkünfte und den zu Grunde gelegten Wertansätzen ab. Da passt es bereits wenig, dass der HCI Fonds Österreich III bereits auf dem Prospektumschlag als "wertbeständige Vermögensanlage" beworben wurde.

<b>Schadenersatz wegen Falschberatung</b>

Zahlreiche Anleger des Fonds berichten uns, dass sie von ihren Beratern im Vorfeld der Beteiligung an dem Fonds über die Risiken des Fonds nicht informiert wurden. Einige Punkte tauchen dabei immer wieder auf:

- Wertverlust der Immobilien: Der Wert von Gewerbeimmobilien unterliegt, ebenso wie die Mieten für Gewerbeimmobilien, starken konjunkturellen Schwankungen. Dementsprechend handelt es sich bei dem Immobilienfonds keinesfalls um eine wertbeständige Anlage.

- Anschlussvermietungsrisiko: Abhängig von der wirtschaftlichen Situation am Immobilienstandort und der sich verändernden Attraktivität eines Standortes kann es Schwierigkeiten geben, freiwerdende Mietflächen neu zu vermieten. Hier sind gegebenenfalls Leerstände, Aufwendungen für die Mietersuche und Investitionen in die Anpassung der Mietflächen an die Anforderungen neuer Mieter vorzunehmen, die sich nachteilig auf die Einnahmen des Fonds auswirken können. Auch können die bei Anschlussvermietungen zu erzielenden mieten starken Schwankungen unterliegen, also auch erheblich niedriger ausfallen, als geplant.

- Darlehensaufnahme in Schweizer Franken: Der Fonds hat einen Teil der Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen und so eine geringere Zinsbelastung gehabt. Dies hatte aber auch das Risiko von Wechselkursschwankungen zur Folge. Der Wertverlust des Euro gegenüber dem Schweizer Franken hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Darlehensbelastung insgesamt angestiegen ist und auch für die in Schweizer Franken aufzubringenden Zahlungen an die Bank höhere Beträge in Euro aufzuwenden waren. Dies hat die wirtschaftliche Situation des Fonds stark belastet. Welche Nachteile eine Schweizer Franken Finanzierung haben kann, wurde Anlegern in den wenigsten Fällen mitgeteilt.

- Vereinbarter Zinsdeckungs-/ Kapitaldienstdeckungsgrad: Viele Fondsgesellschafter wissen bis heute nicht, dass im Rahmen der Kreditaufnahme für die Fondsimmobilien eine Vereinbarung mit der finanzierenden Bank getroffen wurde, wonach ein bestimmtes Verhältnis von Mieteinnahme zu Zinszahlung bzw. zu Kapitaldienst nicht unterschritten werden darf (sog. Zinsdeckungsgrad/Kapitaldienstdeckungsgrad). Geschieht dies, hat die Bank einen Anspruch auf Sondertilgung bis die Zinsbelastung wieder im vereinbarten Rahmen liegt. Ist die Gesellschaft hierzu nicht in der Lage, kann die Bank das Darlehen kündigen und die Immobilie verwerten. Diese dramatischen Konsequenzen finden sich weder im Fondsprospekt, noch wurden sie den Anlegern im Vorfeld der Beteiligung offenbart.

- Immobilienfonds nicht als Altersvorsorge geeignet: Vielen Anlegern wurde die Fondsbeteiligung als sichere Anlage für ihre Altersvorsorge empfohlen. Wie sich angesichts der Verlustrisiken zeigt, die sich realisiert haben, ist eine Eignung als Altersvorsorge nicht gegeben. Dies sieht auch der Bundesgerichtshof so und hat allein aus diesem Grund bereits Anlegern Schadenersatz zugesprochen.

- Anteil am Immobilienfonds faktisch unveräußerlich: Da es keinen funktionierenden Zweitmarkt für Fondsanteile gibt, sind die Anteile faktisch nicht zu verkaufen. Dennoch wurde einigen Anlegern die jederzeitige Veräußerbarkeit zugesichert.

- Verlustrisiko: Über das bei jedem geschlossenen Fonds bestehende Verlustrisiko wurden viele Anleger überhaupt nicht aufgeklärt.


<b>Totalverjährung der Schadenersatzansprüche droht 2012 - Verjährung taggenau 10 Jahre nach der Beratung</b>

Den Anlegern des HCI Fonds Österreich III raten wir dringend, durch spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend überprüfen zu lassen, ob sie Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen können. Wegen der gesetzlichen Verjährungsfrist tritt genau zehn Jahre nach der Anlageberatung bzw. der Zeichnung dieser Beteiligung die sogenannte Totalverjährung ein.

Danach können keinerlei Ansprüche mehr geltend gemacht werden, weder gegen den jeweiligen Berater noch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds als Vertragspartner der beitretenden Anleger. Daher ist für Anleger des HCI Fonds Österreich III Eile geboten. Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung.
 
<b><i>Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner</i></b>
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/immobilienfonds/hci-oesterreich-iii-hohe-verluste-fuer-anleger.html ]]></description>
<pubDate>Tue, 22 May 2012 11:42:41 +0200</pubDate>
<guid>http://www.trendkraft.de/finanzen-versicherung/nach-immobilienverkauf-hohe-verluste-fur-anleger-hci-osterreich-iii/</guid>
</item>
<item>
<title>CS Euroreal wird aufgelöst - Fachanwälte helfen Fondsanlegern</title>
<link>http://www.trendkraft.de/finanzen-versicherung/cs-euroreal-wird-aufgelost-fachanwalte-helfen-fondsanlegern/</link>
<description>(www.trendkraft.de) <![CDATA[ Jetzt ist es amtlich: Der CS Euroreal wird aufgelöst. Die Zahl der Rückgabewünsche der Anleger habe die vorhandene Liquidität signifikant überstiegen, teilte das Fondsmanagement mit. Die Liquidation soll sich über die nächsten 5 Jahre hinziehen und aller Wahrscheinlichkeit nach für die Anleger mit Verlusten verbunden sein.

Ob die Anleger dann ihr gesamtes investiertes Geld zurückerhalten, ist fraglich. Denn der Nettoinventarwert (NAV) des CS Euroreal lag zuletzt mit 55,77 € fast 50% über dem Wert, der sich an der Börse erzielen ließ (Stand 17.05.2012). Dies spricht nach Ansicht von Experten für einen erheblichen Abwertungsbedarf beim Immobilienportfolio des Fonds und damit für deutliche Verluste bei der nun anstehenden Verwertung der Immobilien.

Damit dürfte es auch wenig wahrscheinlich sein, dass die Abwicklung des Fonds zu einer vollständige Rückzahlung der investierten Anlegergelder führen wird. Die Hoffnung mancher Anleger, dass sie nach Ablauf der zweijährigen Schließung wieder an ihr Geld kommen, hat sich damit zerschlagen.

Für die Anleger, die die Chance nutzen wollen, ihr eingesetztes Geld im Wege des Schadenersatzes vollständig zurückzubekommen, bestehen gute Chancen, aber auch akuter Handlungsbedarf, wenn sie nicht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen riskieren möchten. Angesichts der zum Teil kurzen Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche bei offenen Immobilienfonds sollten Anleger zeitnah einen Fachanwalt konsultieren.

&amp;gt; Informationen für Anleger zu Schadenersatzansprüchen beim CS Euroreal
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cs-euroreal-schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falscher-beratung.html

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds erhalten Sie auf unserer Homepage.

Für eine individuelle Beratung und Prüfung Ihrer Schadenersatzansprüche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

<b><i>Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner</i></b>
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855 ]]></description>
<pubDate>Tue, 22 May 2012 11:40:54 +0200</pubDate>
<guid>http://www.trendkraft.de/finanzen-versicherung/cs-euroreal-wird-aufgelost-fachanwalte-helfen-fondsanlegern/</guid>
</item>
<item>
<title>Schiffsfonds Ownership IV MS Hohesand insolvent- Fachanwälte helfen bei Fondsverlusten</title>
<link>http://www.trendkraft.de/finanzen-versicherung/schiffsfonds-ownership-iv-ms-hohesand-insolvent-fachanwalte-helfen-bei-fondsverlusten/</link>
<description>(www.trendkraft.de) <![CDATA[ Mit der MS Hohesand wurde über das erste der sieben Schiffe des Schiffsfonds Ownership IV am 16. Mai durch das Amtsgericht Cuxhaven die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet. Die Sanierungsbemühungen für das 1996 fertiggestellte 700 TEU Containerschiff waren nicht erfolgreich. Auch andere Schiffe haben unter den schwierigen Marktbedingungen zu leiden. Eine Frage wird nun sein, ob und wie sich dies in nächster Zeit auf die Situation des gesamten Fonds auswirkt.

<b>Schadenersatzansprüche als realistische Option</b>

Die Anleger des Schiffsfonds Ownership IV wissen bereits seit längerem, dass es um ihren Fonds nicht wirklich gut steht. Manche werden zwischenzeitlich auch erhebliche Abweichungen zwischen den Ausführungen ihres Anlageberaters zu den Chancen und Risiken der Beteiligung und der Realität festgestellt haben. Viele Schiffsfonds-Anleger haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihren Anlageberater, ihre sie beratende Bank oder Sparkasse durchzusetzen, weil sie insbesondere über die Risiken des Fonds nicht richtig oder unvollständig informiert wurden.

<b>Schadenersatz - Verjährung droht</b>

Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung verjähren innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Anleger erkennt, dass er in einem Punkt falsch beraten wurde oder über Informationen verfügt, die ihm diese Erkenntnis geradezu aufdrängen. Wichtig ist, dass für jeden Punkt, in dem falsch beraten wurde, eine gesonderte Verjährung läuft. Beim Schiffsfonds Ownership IV drohen wichtige Punkte, über die möglicher Weise falsch beraten wurde, Ende 2012 zu verjähren, weil den Anlegern bereits 2009 bekannt war, dass Teile des Fonds in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. 

Wir haben in Gesprächen mit zahlreichen Anlegern viele Beratungsfehler festgestellt:

- Keine Info über Höhe der Weichkosten

- Hohe Vertriebskosten, oft mehr als 20% des von den Anlegern einzuzahlenden Betrages incl. Agio

-  Keine Aufklärung über die Risiken der hochspekulativen Beteiligung

- Schiffsfonds sind als Altersvorsorge ungeeignet

-  Keine Information über schwankende Chartereinnahmen

-  Keine Aufklärung über Provisionshöhe der Banken und Sparkassen

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir bei Schiffsfonds vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Gerne stehen wir Anlegern des Schiffsfonds Ownership IV für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

<b><i>Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner</i></b>
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/schiffsfonds-ownership-iv-gmbh-co-kg-ms-hohesand-insolvent.html ]]></description>
<pubDate>Sat, 19 May 2012 18:30:16 +0200</pubDate>
<guid>http://www.trendkraft.de/finanzen-versicherung/schiffsfonds-ownership-iv-ms-hohesand-insolvent-fachanwalte-helfen-bei-fondsverlusten/</guid>
</item>
<item>
<title>Nach Immobilienverkauf hohe Verluste für Anleger: HCI Österreich II</title>
<link>http://www.trendkraft.de/finanzen-versicherung/nach-immobilienverkauf-hohe-verluste-fur-anleger-hci-osterreich-ii/</link>
<description>(www.trendkraft.de) <![CDATA[ Der im Jahr 2002 vom Emissionshaus HCI aufgelegte Hanseatische Immobilienfonds Österreich II GmbH &amp;amp; Co. KG wird für die Anleger zum Fiasko. Durch einen vom Fondsmanagement betriebenen Verkauf der Immobilien soll jetzt wenigstens die Rückführung der Darlehen ermöglicht werden. Anderenfalls drohe wegen der sich anbahnenden weiteren Leerstände die Insolvenz des Fonds und die Rückforderung der in den letzten mehr als 9 Jahren erhaltenen Ausschüttungen von nicht einmal 30% des investierten Kapitals. Für die Anleger bedeutet dies einen Verlust von 70%.

<b>Hohe Risiken haben sich verwirklicht</b>

Geschlossene Immobilienfonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Dieses Risiko hängt in seinem Ausmaß unter anderem von der Eigenkapital-/Fremdkapitalquote, der Entwicklung der Immobilienpreise und Mieteinkünfte und den zu Grunde gelegten Wertansätzen ab. Da passt es bereits wenig, dass der HCI Fonds Österreich II bereits auf dem Prospektumschlag als "wertbeständige Vermögensanlage" beworben wurde.

<b>Schadenersatz wegen Falschberatung</b>

Zahlreiche Anleger des Fonds berichten uns, dass sie von ihren Beratern im Vorfeld der Beteiligung an dem Fonds über die Risiken des Fonds nicht informiert wurden. Einige Punkte tauchen dabei immer wieder auf:

- Risiko durch Wertverlust der Immobilien

- Anschlussvermietungsrisiko und Mietschwankungen

- Wechselkurs-Schwankungen durch Darlehensaufnahme in Schweizer Franken

- Keine Info über mit Bank vereinbarten Zinsdeckungsgrad

- Immobilienfonds sind als Altersvorsorge ungeeignet

- kein Zweitmarkt, Anteil am Immobilienfonds faktisch unveräußerlich

- keine Aufklärung über Verlustrisiko

<b>Totalverjährung der Schadenersatzansprüche droht 2012 - Verjährung taggenau 10 Jahre nach der Beratung</b>

Den Anlegern des HCI Fonds Österreich II raten wir dringend, durch spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend überprüfen zu lassen, ob sie Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen können. Wegen der gesetzlichen Verjährungsfrist tritt genau zehn Jahre nach der Anlageberatung bzw. der Zeichnung dieser Beteiligung die sogenannte Totalverjährung ein. Danach können keinerlei Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung. 

<b><i>Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner</i></b>
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/immobilienfonds/hci-immobilienfonds-oesterreich-ii-nach-immobilienverkauf-hohe-verluste-fuer-anleger.html ]]></description>
<pubDate>Sat, 19 May 2012 18:29:14 +0200</pubDate>
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<title>Global Invest Windpark Opportunity Fonds: Krisen-sicher und wachstumsstark</title>
<link>http://www.trendkraft.de/finanzen-versicherung/global-invest-windpark-opportunity-fonds-krisen-sicher-und-wachstumsstark/</link>
<description>(www.trendkraft.de) <![CDATA[ Die europäische Windenergiebranche versteht sich als Wachstumsmotor. So jeden-falls der aktuelle Report der European Wind Energy Association. Hiervon profitieren auch Fonds wie der Global Invest Windpark Opportunity Fonds 1, die in dieses Marktsegment Windenergie investieren.


Die dort genannten Zahlen sprechen für sich: Bis 2020 werde die Windindustrie gemessen am euro-päischen Bruttoinlandsprodukt von derzeit 0,26 % auf 0,59 % wachsen. Das entspricht 94,5 Milliarden Euro. Dabei wachse die Windindustrie schon jetzt stärker als die EU-Volkswirtschaft. Aus knapp 240.000 Arbeitsplätzen, die in 2010 gezählt wurden, sollen zum Ende der Dekade rund 520.000 Stellen werden. „Mit dem Global Invest Windpark Opportunity 1 wählen Anleger also ein weitgehend kri-sensicheres Investment in einem stabilen Wachstumsmarkt“, fasst Helge Quehl vom Fondsanbieter Global Invest die Entwicklung zusammen. Die deutsch-schweizerische Unternehmensgruppe Global Invest hat sich dabei auf die Entwicklung innovativer Kapitalanlagen spezialisiert. Aktuelles Beteili-gungsangebot ist der Fonds Global Invest Windpark Opportunity 1, der gezielt in die Entwicklung von Windparkprojekten investiert. Das Unternehmen setzt dabei auf die enge Zusammenarbeit mit erfah-renen Partnern – im Bereich der Windenergie auf auf gwp germanwindpower.

Die können auf ein extrem starkes Wachstum verweisen: So verkündete gwp in der vergangenen Woche, dass man nun auch den rumänischen Markt erschlossen hat. Circa 200 km östlich von Buka-rest - in Tulcea – wurde ein Projekt über 70 Megawatt (70 MW) im Stadium ready to built sowie weitere 370 MW an Projekten in früheren Entwicklungsstadien übernommen. Verkäufer ist die Bukarester GP Holding, die die Erstentwicklung geleistet hat und hinter der die Fußballer-Legende Geca Popescu steht. Die vollständige Due Dilligence liegt bereits vor. Diese ermöglichte es gwp, kurzfristig sehr konkrete Verkaufsverhandlungen mit potentiellen Käufern aufzunehmen. „Das 70MW-Projekt konnten wir aufgrund des erworbenen Gesamtpakets zu sehr attraktiven Konditionen übernehmen und nun zügig durchhandeln“, so der gwp Aufsichtsrat Dr. Peter Kahlert. Mit 70 MW ist dieses Projekt eines der Größeren in Rumänien. Das Land setzt bereits seit einiger Zeit verstärkt auf Windenergie. „Betrachtet man z.B. einmal, dass der Steag-Konzern derzeit in Rumänien einen Windpark mit 108 MW Leistung erstellt, für den Steag nach eigenen Angaben ein Investitionsvolumen von rund 200 Millionen Euro angibt, ergibt sich schnell ein Bild über die Größenordnung des gwp-Projektes“, sagt Stefan Steiner von Global Invest. 

Für die Anleger des Windpark Opportunity Fonds bedeuten „schnelle Geschäfte“ dieser Art eine nochmalige Verbesserung der konzeptionsgemäß hohen Einnahmesicherheit. Beste Voraussetzungen also, um die im Prospekt genannte Nachsteuerrendite von rund 11 Prozent auch wirklich zu erreichen. Eine Ertragserwartung, mit der vorgenannter Windpark Opportunity Fonds deutlich über ver-gleichbaren Kapitalanlagen liegt. Noch ist eine Beteiligung am Global Invest Windpark Opportunity 1 möglich.

Weitere Informationen unter http://www.globalinvestgroup.eu ]]></description>
<pubDate>Fri, 18 May 2012 13:15:13 +0200</pubDate>
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<title>Schiffsbeteiligung MPC Jüngerhans-Schiffe - Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger</title>
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<description>(www.trendkraft.de) <![CDATA[ Rund 36,1 Mio. € haben Anleger bis zum 31.12.2002 in den MPC Fonds 128 MPC Jüngerhans-Schiffe (Beteiligungsgesellschaft Jüngerhans-MPC mbH &amp;amp; Co. KG)  investiert, der sich damit an vier Einschiffsgesellschaften beteiligte. Bei den Schiffen handelt es sich um die MS Antares J, MS Auriga J, MS Corona J und MS Crux J, vier Containerfrachter, die in einem Einnahmepool betrieben werden. Die erzielten Charterraten liegen drastisch unter denen der Prognoserechnung, so dass bereits in 2010 keine Darlehenstilgung mehr geleistet werden konnte. Deshalb mussten bereits rd. 1,8 Mio. € Sanierungskapital aufgebracht werden, um die Schiffe MS Auriga J und MS Antares J nicht untergehen zu lassen. Ob dies ausreicht, um den Fonds langfristig zu retten ist angesichts der desaströse Situation auf den weltweiten Schiffsmärkten keineswegs sicher.

Nach unseren Erfahrungen wurden die Beteiligungen zumeist über Sparkassen vertrieben. Sofern sie überhaupt den Anlegern die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung erklärten, waren in den Beratungen insbesondere folgende Mängel festzustellen:

-  Die Höhe der Vertriebskosten wurde gegenüber den Anlegern nicht offengelegt. Diese belaufen sich immerhin auf fast 24% des Anlegerkapitals.

- Hiervon haben die Sparkassen, die ihren Kunden zur Zeichnung des Fonds geraten haben, einen wesentlichen Teil erhalten. Bei Schiffsfonds lagen die Provisionssätze üblicher Weise zwischen 11 und 15% des Anlegerkapitals. Über diese so genannten Kickbacks hätten sie ihre Kunden, die in eine objektive Beratung vertrauten, informieren müssen. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die unterlassene Beratung zwingend Schadenersatzansprüche der Anleger zur Folge.

-  Die Höhe der Weichkosten beträgt  über 31%, also von jedem Euro Zeichnungssumme wurden bereits nach dem Prospekt nur 69% werthaltig in die Schiffe investiert. Auch über diesen für die Beurteilung der Rentabilität der Anlage wichtigen Punkt wurden die Anleger regelmäßig nicht informiert.

-  Der Prospekt enthält u.a. schon deshalb einen Fehler, weil das Agio nicht als Einnahme dargestellt ist. Infolgedessen wurden auch die Vertriebskosten nicht in wirklicher Höhe ausgewiesen und damit gegenüber dem Anleger verschleiert.

<b>Totalverjährung der Schadenersatzansprüche droht - Verjährung exakt 10 Jahre nach der Beratung</b>

Den betroffenen Anlegern wird dringend geraten, durch spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend überprüfen zu lassen, ob sie Ansprüche geltend machen können. Wegen der gesetzlichen Frist tritt genau zehn Jahre nach der Anlageberatung bzw. der Zeichnung dieser Beteiligung die sog. Totalverjährung ein. Danach können keinerlei Ansprüche mehr geltend gemacht werden, weder gegen den jeweiligen Berater noch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds als Vertragspartner der beitretenden Anleger. Daher ist bei diesem Fonds Eile geboten.

<i>Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung.</i>

<b>Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner</b>
Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-fonds-128-juengerhans-schiffe-schwimmen-davon.html


<i>Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. 

Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.</i> ]]></description>
<pubDate>Wed, 16 May 2012 10:10:50 +0200</pubDate>
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<title>Ownership III GmbH &amp; Co. KG - Schadenersatzansprüche als realistische Option für Anleger der Schiffsbeteiligung</title>
<link>http://www.trendkraft.de/finanzen-versicherung/ownership-iii-gmbh-co-kg-schadenersatzanspruche-als-realistische-option-fur-anleger-der-schiffsbeteiligung/</link>
<description>(www.trendkraft.de) <![CDATA[ Das letzte verbliebene Schiff des Schiffsfonds Ownership III, die MS OS Istanbul ist insolvent. Die völlig unzureichende Einnahmesituation angesichts der desaströsen Lage auf den weltweiten Schiffsmärkten und die hohen Risiken der teilweisen Yen-Finanzierung haben das Fondskonzept zum Scheitern geführt. Das investierte Eigenkapital und auch das von den Gesellschaftern in den zurückliegenden Jahren zur Verfügung gestellte Sanierungskapital in Höhe von 987.000 € dürfte verloren sein.

Anleger stehen nun vor der Wahl, ihren Schaden zu akzeptieren oder die Möglichkeiten des Schadenersatzes zu prüfen und bestehende Ansprüche durchzusetzen. Viele Schiffsfonds-Anleger haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihren Anlageberater, ihre sie beratende Bank oder Sparkasse durchzusetzen.

Wir haben in Gesprächen mit zahlreichen Anlegern viele Beratungsfehler festgestellt:

- Höhe der Weichkosten: Vielfach wurde den Anlegern nicht aufgezeigt, in welcher höhe das von ihnen investierte Kapital tatsächlich werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Anteil für diverse Dienstleistungen und Provisionen (so genannte Weichkosten) und damit nicht wertbildend verwendet wird.

- Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, dass sich alleine die Emissionskosten, also die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen bei Schiffsfonds nur allzu oft mehr als 20% des von den Anlegern einzuzahlenden Betrages incl. Agio betrugen. Bei einem Wert von über 15% geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus.

- Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, die  mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.

- Fonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung an Schiffsfonds als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen  Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.

- Keine Aufklärung über die Provisionshöhe: Viele Banken und Sparkassen haben bis in das Jahr 2008 hinein ihre Kunden nicht darüber informiert, welche Provisionen sie dafür erhalten, dass sie ihnen den Fondsanteil vermitteln. Hierzu wären sie nach der Kickback-Rechtsprechung des BGH verpflichtet gewesen.

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir hier vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

<i>Gerne stehen wir Anlegern für eine individuelle Beratung zur Verfügung.</i>

<b>Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner</b>
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/schiffsfonds-ownership-iii-sm-os-istanbul-insolvent.html ]]></description>
<pubDate>Tue, 15 May 2012 10:30:37 +0200</pubDate>
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