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Kennzeichnungspflicht für Hunde

Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss jetzt gekennzeichnet werden, so dass er eindeutig identifizierbar ist. Das neue Gesetz gilt für alle Hunde, deren Halter in Niedersachsen wohnen oder sich länger als zwei Monate dort aufhalten.


Auch Tiere, die in Niedersachsen geführt werden, aber in einem anderen Bundesland gemeldet sind, fallen unter die Regelungen.

Schon heute ist es in der Schweiz und in Österreich sowie einigen anderen Ländern Pflicht, alle Hunde kennzeichnen zu lassen. Üblicherweise erfolgt dies per Mikrochip oder Tätowierung.
Mikrochip-Transponder

Der Transponder, der auch Mikrochip oder Chip genannt wird, ist ungefähr 12 x 2 mm groß und wird Ihrem Hund implantiert. Dieser kann lebenslang im Hund verbleiben und beliebig oft ausgelesen werden. Der Chip wird als inaktiv eingestuft, das heißt, er sendet keinerlei Wellen aus.

Vereinbaren Sie einen Termin beim Tierarzt und nehmen Sie Ihren EU-Heimtierausweis für Hunde mit. Dieser ist notwendig, damit darin die Nummer des Transponders eingetragen werden kann.

Nach der Untersuchung des Hundes wird mittels einer sterilen Spritze der Transponder implantiert. Dies ist für die meisten Hunde schmerzlos und binnen weniger Sekunden geschehen.

Eine lokale Betäubung der Haut ist nicht notwendig, kann aber bei empfindlichen Hunden erfolgen. Damit schnell festgestellt werden kann, ob Hunde gechipt sind, wird dies bei allen Hunden im linken Halsbereich vorgenommen.

Mit einem Lesegerät überprüft der Tierarzt, ob der Mikrochip ordnungsgemäß gesetzt wurde und die Nummer eindeutig zu erkennen ist.

Lassen Sie Ihren Hund bei einer großen Datenbank registrieren. Empfehlenswert ist TASSO e.V., denn dieser Verein arbeitet mit vielen Tierschutzvereinen und Tierärzten zusammen und hilft mit einem Such-Service, falls Ihr Hund vermisst wird.

Sie können die Registrierung einfach per Internet vornehmen. Nach spätestens 3 Wochen erhalten Sie eine Plakette, die Sie am Halsband anbringen sollten. So kann eine Rückvermittlung gleich nach Auffinden des Hundes erfolgen.

Für weitere Fragen oder Terminvergaben rufen Sie uns an (Tel.: 04167 / 698 706) oder erfragen Sie einen Termin über das Kontaktformular.

Ihre Christina Röhl


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