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Agentur

BWF Stiftung: Erste Festnahmen – Interessensvereinigung für Vermittler


04. September 2015, 15:19
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Im Fall der BWF-Stiftung ist es ausweisliche Polizeimeldung vom 02.09.2015 offenbar zu ersten Festnahmen gekommen. Wie u.a. der Rundfunk Berlin-Brandenburg berichtet, wurden in Berlin-Steglitz, in Teltow und in der Nähe von Köln vier Verdächtige festgenommen, die die Anleger mit Goldgeschäften betrogen haben sollen.

Nach Angaben der Polizei und Staatsanwaltschaft seien die Festgenommenen „die maßgeblichen Verantwortlichen der beteiligten Firmen“. Die BWF-Stiftung hatte den Anlegern den Ankauf von Gold schmackhaft gemacht. Als Trägerverein war der inzwischen insolvente Bund deutscher Treuhandstiftungen (BDT) u.a. für die Verwaltung des Vermögens der BWF-Stiftung verantwortlich. Schon im Februar war es zu einer groß angelegten Razzia gekommen, bei der u.a. auch große Mengen Gold sichergestellt wurden, das aber zu großen Teilen wohl nicht echt ist. Die Ermittlungsbehörden gehen von rund 6.000 geschädigten Anlegern und einer Schadenssumme von rund 54 Millionen Euro aus. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt weiter wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz.

„Die Festnahmen deuten darauf hin, dass an den Betrugsvorwürfen etwas dran ist“, sagt der auf Vermittlerhaftung spezialisierte Münchener Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, Partner der Kanzlei Peres & Partner. „So verständlich der Wunsch der Anleger ist, nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, so falsch ist es auch, die Vermittler zum `Sündenbock` zu machen. Sie dürften in diesem Fall auch als Opfer der mutmaßlich betrügerischen Machenschaften der Unternehmensverantwortlichen anzusehen sein. Gegen diese Verantwortlichen sollten sich auch die Schadensersatzansprüche richten.“

Rechtsanwalt Sochurek ist aber klar, dass versucht werden wird, die Vermittler wegen Falschberatung in Haftung zu nehmen. „Das passiert in diesen Fällen eigentlich immer. Genauso oft sind sie aber auch die falsche Adresse für Schadensersatzansprüche“, so Sochurek. Zwar seien die Vermittler in der Pflicht, die Plausibilität des Geschäftsmodells einer Geldanlage zu überprüfen. Nach Ansicht Sochureks sei im Fall des Goldes der BWF-Stiftung aber keine fehlende Plausibilität zum allein maßgeblichen Zeitpunkt der Vermittlung festzustellen. „Daher stehen die Vermittler auch nicht in der Schadensersatzpflicht wegen fehlerhafter Anlageberatung“, erklärt Rechtsanwalt Sochurek, der auf Beraterhaftung spezialisiert ist und im Infinus-Skandal zahlreiche Vermittler erfolgreich vertreten und in allen Fällen Schadensersatzklagen abgewendet hat. Er vertritt auch zahlreicher Vermittler anderer Anlagen. Kürzlich erzielte er den ersten Prozesserfolg für einen Vermittler von POC (http://peres-partner.com/proven-oil-canada-poc-growth-2-erster-prozesse…). „Im Übrigen ist es bei diesen Geschäften, die juristisch betrachtet Kaufverträge darstellen dürften, überhaupt fraglich, ob ein Beratungsvertrag angenommen werden kann“, so Sochurek.

Nach seiner Einschätzung liegt die Annahme einer Haftung wegen mangelnder Plausibilität fern. Den Vermittlern wurde sogar ein Gutachten der KPMG vorgelegt und weitere Unterlagen, teils von Anwaltskanzleien, die bestätigten, dass es sich nicht um ein Einlagengeschäft im Sinne des KWG handeln würde. Im Kern besteht die wirtschaftliche Katastrophe darin, dass der größte Teil des angeblich vorhandenen Goldes nach derzeitigen Erkenntnissen schlichtweg nicht echt war. „Selbstverständlich muss ein Vermittler bei der Prüfung der Plausibilität nicht Tresorräume aufsuchen und die Echtheit von Goldbarren prüfen. Dies liegt völlig fern.“

Allerdings ist damit zu rechnen, dass auch die üblichen Argumente, beispielsweise, dass die „Anlage“ der sicheren Altersvorsorge hätte dienen sollen, von Anlageranwälten vorgebracht werden. Hier sind dann mit Expertise und Erfahrung aus hunderten Verfahren die Ansprüche abzuwehren.

Wie auch in Parallelfällen wird die Sozietät Peres & Partner eine Vereinigung der Vermittler von BWF Gold gründen, um die Interessen der Vermittler möglichst bündeln zu können. Sollten sich Vermittler der BWF Stiftung mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert sehen, oder sich bereits im Vorfeld prophylaktisch dem Informationsfluss innerhalb einer Vereinigung anschließen, um später im Fall der Fälle von den vergünstigten Konditionen für die Rechtsberatung zu profitieren, ist es ratsam, der Vermittlervereinigung beizutreten.

Mehr Informationen hierzu unter http://www.finanzberaterhaftung.de/bwf-stiftung/

Nikolaus Sochurek
Rechtsanwalt

Peres & Partner Rechtsanwälte
Friedrichstraße 17
D-80801 München
Tel: +49 89 38 38 37 31
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