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Erfolge für Geschädigte der Garbe Logimac AG – CLLB Rechtsanwälte informieren


17. November 2014, 16:31
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Oberlandesgericht Hamburg und Landgericht Hamburg verurteilen die Garbe Logimac AG zum Schadensersatz

München, 17.11.2014 - Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, haben sowohl das Oberlandesgericht Hamburg als auch das Landgericht Hamburg kürzlich die Garbe Logimac AG wegen fehlerhafter Aufklärung zum Schadensersatz verurteilt.

Mit Urteil vom 07.11.2014 sprach das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einem Anleger der Garbe Logimac AG Schadensersatz in Höhe von € 25.666,67 zu. Der Kläger hatte auf Empfehlung eines Anlageberaters eine Beteiligung an der Garbe Logimac AG erworben. Nach Feststellung des Hanseatischen Oberlandesgerichts wurde der Kläger von dem Berater nicht ordnungsgemäß über die Höhe der Emissionskosten aufgeklärt. Daher kam das Oberlandesgericht Hamburg zu dem Ergebnis, dass die Garbe Logimac AG gegen ihre Pflichten, den Kläger über die wesentlichen Risiken der Beteiligung aufzuklären, schuldhaft verstoßen hat und deshalb den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen hat.

Mit Urteil vom 07.11.2014 hat auch das Landgericht Hamburg in einem Parallelverfahren einen Schadensersatzanspruch der Erwerberin einer Beteiligung an der Garbe Logimac AG bejaht. Die ebenfalls von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Klägerin hatte vorgetragen, auf Grund der fehlerhaften Beratung eine Beteiligung an der Garbe Logimac AG erworben zu haben. Das Landgericht Hamburg kam nun zu dem Ergebnis, dass die Garbe Logimac AG gegen ihre Pflichten, die Klägerin über die Weichkosten der Beteiligung aufzuklären, schuldhaft verstoßen hat und deshalb den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen hat.

„Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es nach wie vor sinnvoll ist, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen die Garbe Logimac AG und / oder den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.

„Im Falle einer fehlerhaften Risikoaufklärung steht dem Anleger Anspruch auf eine komplette Rückabwicklung der Beteiligung zu. Dies bedeutet, dass dem Anleger die eingezahlten Beträge vollständig zu erstatten und/oder keine weiteren Zahlungen mehr an die Garbe Logimac AG zu leisten sind.“ so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz weiter.

Anleger, die sich an der Garbe Logimac AG beteiligt haben und sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei kontaktieren, um eventuelle Ansprüche einer rechtlichen Prüfung unterziehen zu lassen.

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