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Agentur

Proven Oil Canada – POC – Anleger erneut zur Rückzahlung aufgefordert


07. August 2015, 15:12
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Erneut werden die Anleger der Proven Oil Canada Fonds zur Rückzahlung der Ausschüttungen 2013 aufgefordert. Dies sei notwendig, um die COGI LP aus ihrer finanziellen Misere zu helfen. Nähere Details zu den Problemen soll es Anfang September bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen geben.

Die Gelder der Anleger der POC-Fonds flossen in die kanadische COGI LP. Diese steckt in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten. Die finanzierende Bank hat ein Darlehen kurzfristig fällig gestellt. Daher werden nun die Ausschüttungen zurückgefordert. Anderenfalls drohe die Insolvenz der Gesellschaften. Mit der Rückzahlung der Ausschüttungen alleine wäre es aber nicht getan. Das Manager Magazin berichtete bereits, dass selbst wenn alle Anleger die Ausschüttungen zurückzahlen, immer noch ein Finanzierungsloch von rund 15 Millionen kanadischen Dollar klafft.

Daher soll bei den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen auch entschieden werden, ob der COGI LP mit den Anlegergeldern ein Darlehen gewährt wird. Betroffen sind die Fonds POC Eins GmbH & Co. KG, POC 2 GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2 GmbH & Co. KG, POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG und POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG.

Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, empfiehlt den Anlegern besonnen zu handeln und sich nicht von Drohkulissen beeindrucken zu lassen. Vielmehr gelte es zunächst zu prüfen, ob die Rückforderung der Ausschüttungen rechtlich überhaupt zulässig ist. „Außerdem sollte ein tragfähiges Sanierungskonzept vorgelegt werden, bevor eventuell noch weiteres Geld investiert wird“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Anleger der POC-Fonds erleben seit 2013 eine negative Entwicklung ihrer Kapitalanlage. Lässt sich dieser Trend nicht umkehren, kann für die Anleger am Ende der Totalverlust ihrer Einlage stehen. „Damit dies nicht passiert, können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Seifert. In Betracht kommen z.B. Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern. Denn die Anleger hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de

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