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Agentur

SAXO BANK zündet die nächste Eskalationsstufe zur Durchsetzung unberechtigter Margin Forderungen


23. März 2015, 15:51
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

München den 23.03.2015: Die Dänische SAXO BANK zündet in ihrem Versuch, gegen ihre Kunden angebliche Margin Forderungen durchzusetzen, nunmehr die nächste Eskalationsstufe.

Die Bank hat die Deutsche Kanzlei Danckelmann und Kerst damit beauftragt, die angeblichen Nachschusspflichten beizutreiben. Zahlreiche Kunden der Bank wurden mit einem Schreiben der Kanzlei aufgefordert, die angeblichen Nachschusspflichten unter Fristsetzung bis zum 27.03.2015 zu erfüllen.

Auffällig an dem Schreiben ist aus unserer Sicht, dass die rechtliche Ausführungen recht „dünn“ ausfallen und im Ergebnis aus unserer Sicht jedenfalls nicht tragbar erscheinen. „Offensichtlich geht es der Bank darum, gegenüber den juristisch oftmals nicht erfahrenen Kunden eine Drohkulisse zu erzeugen. Da macht ein Anwaltsschreiben größeren Eindruck als ein Schreiben der Bank selbst“, so Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek von der Münchener Kanzlei Peres & Partner.

Aufgrund europarechtlicher Vorschriften sind für Auseinandersetzungen zwischen Verbrauchern und der SAXO BANK nach unserer Rechtsauffassung, die wir bereits ausführlich begründet haben (vgl. nachstehenden Link), Deutsche Gerichte zuständig.

Ebenso sind nach unserer Auffassung die nachträglichen Orderanpassungen nicht wirksam, da die nachträglichen Anpassungen auf allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAXO BANK beruhen, deren Regelungen aus unserer Sicht den Verbraucher unangemessen benachteiligen und daher unwirksam sind. Dasselbe dürfte dann entsprechend für die Requotes der Orderausführungen gelten.

Was ist den betroffenen Kunden nunmehr zu raten? Keinesfalls sollten Kunden sich von dieser neuerlichen Drohkulisse einschüchtern lassen. Insbesondere der Hinweis im Schreiben, wonach Gerichtsverfahren auch in Dänemark geführt werden können, ist unzutreffend. Daran, dass die SAXO BANK eine Deutsche Anwaltskanzlei beauftragt hat, ist unseres Erachtens klar erkennbar, dass die Bank selbst davon ausgeht, dass im Streitfalle Deutsche Gerichte zuständig wären.

Die Kunden sollten sich anwaltlichen Beistand nehmen, um die außergerichtlichen Verhandlungen mit der Kanzlei Dankelmann und Kerst zu führen. Keinesfalls sollten die betroffenen Verbraucher auf eigene Faust den Versuch unternehmen, in die Verhandlung mit erfahrenen Bankenanwälten zu gehen.

Peres & Partner vertritt eine Vielzahl von Kunden der SAXO BANK, die von der Problematik betroffen sind, und steht bereits in Kontakt mit Danckelmann und Kerst. Ziel der Tätigkeit von Peres & Partner ist es, mit vertretbarem Kostenaufwand zu einer außergerichtlichen Lösung des Problems zu gelangen. Sollte dies nicht gelingen, so ist pragmatisch abzuwägen, ob ein Prozess geführt werden sollte. Dies hängt vom Einzelfall ab und wird mit den betreffenden Mandanten im Einzelfall entschieden.

Jedoch sollten Kunden der Bank die von Danckelmann und Kerst gesetzte Frist nicht einfach untätig verstreichen lassen, da dies mit nicht ganz unerheblichen Risiken verbunden sein kann. Üblicherweise – so erklärt Rechtsanwalt Sochurek – wird es anwaltliche vertretenen Kunden möglich sein, diese Frist zu verlängern.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier http://www.peres-partner.com/saxo-bank-stop-loss-order-margin-calls/

Nikolaus Sochurek
Rechtsanwalt

Peres & Partner Rechtsanwälte
Friedrichstraße 17
D-80801 München
Tel: +49 89 38 38 37 31
Fax: +49 89 38 38 37 41
E-Mail: @email
www.peres-partner.com

Die in München-Schwabing ansässige Anwaltskanzlei Peres & Partner ist spezialisiert auf wirtschaftsrechtliche Beratung und Prozessvertretung. Neben dem Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Gesellschaftsrecht stellt das Handelsvertreterrecht einen Tätigkeitsschwerpunkt dar.

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