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Agentur

Vorgehen im Zuckerkartell


16. September 2015, 16:20
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte untersucht im Auftrag von Mandanten zusammen mit dem Frankfurter Ökonomen Prof. Dr. Roman Inderst (Goethe Universität/ RCS GmbH) die Auswirkun-gen des Zuckerkartells in Deutschland.

Das Bundeskartellamt hat mit Bußgeldbescheiden vom 18.02.2014 festgestellt, dass die drei großen deutschen Zuckerproduzenten Südzucker AG, Mannheim/Ochsenfurt, Nordzucker AG, Braun-schweig und Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG, Köln jedenfalls im Zeitraum zwischen 2001 und 2009 Absprachen darüber getroffen haben, sich im Kernabsatzgebiet des jeweils anderen keinen Wett-bewerb zu machen (Gebietskartell). Bei großen Industriekunden sind zudem Preisabsprachen ge-troffen worden. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes ist hierdurch der ohnehin durch den regulierten Zuckermarkt bereits eingeschränkte Wettbewerb noch weiter beeinträchtigt wor-den.

Die von Prof. Inderst bisher bereits angestellten Untersuchungen belegen durch das Kartell verur-sachte Preisüberhöhungen für Weißzucker und Invertzuckersirup zwischen 10 und 18 %. Abnehmer der drei Kartellanten haben demnach erhebliche Kartellschäden erlitten, so sie die durch das Kartell verursachte Preisüberhöhungen nicht vollständig an nachgelagerte Marktstufen durchleiten konn-ten. Aber nicht nur unmittelbaren Abnehmern kann ein Schadensersatzanspruch gegen die Kartel-lanten zustehen. Schadensersatzansprüche kommen auch für solche Abnehmer in Betracht, die den Zucker von Zwischenhändlern erworben haben, die ihrerseits die Zuckerpreise der Kartellan-ten an die mittelbaren Abnehmer weiter gegeben haben. Selbst wenn kein unmittelbarer Bezug zum Kartellanten besteht, kann einem betroffenen Unternehmen ein Schadensersatzanspruch zustehen. Dieser kommt dann in Betracht, wenn ein Wettbewerber der Kartellanten im Windschat-ten des Kartells ebenfalls den Kartellpreis durchsetzen konnte. Seine Preissetzung war dann gege-benenfalls nur aufgrund des bestehenden Kartells möglich (Preisschirmeffekt).

Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte bereitet für ihre Mandanten mit weiterer Unterstützung durch Prof. Inderst aktuell ein außergerichtliches Vorgehen gegen die Kartellanten vor. Es soll vor Erhe-bung von Klagen die Möglichkeit gütlicher Einigungen ausgelotet werden. Bleibt diese Phase erfolg-los, wird die Kanzlei Rössner Klagen gegen die Kartellanten ausbringen. Dazu wurde auch Kontakt zu Prozessfinanzierern aufgebaut, um die Prozesskostenrisiken für Geschädigte zu minimieren. Weitere Geschädigte können in den Kreis der von Rössner vertretenen Mandanten aufgenommen werden und sowohl von der juristischen, als auch ökonomischen Aufarbeitung des Zuckerkartells durch die Kanzlei Rössner und Prof. Inderst partizipieren.

Nähere Informationen finden Sie unter www.zuckerkartell.de

Rössner Rechtsanwälte
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Tel.: (089) 99 89 22-0, Fax (089) 99 89 22-33

Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarkt-rechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommu-nen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.

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